Antrag: Gebärdensprachdolmetschung in öffentlichen Sitzungen

Antrag B90/Die Grünen zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales

Antrag:     B90/Die Grünen beantragen den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern für gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen in den öffentlichen Ratssitzungen und Ausschusssitzungen der Stadt Borken, um Teilhabe zu gewährleisten (Umsetzung der UN-BRK)

Erläuterung:

Am 26. März 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert. Damit trat sie in unserem Land in Kraft, ist geltendes Recht und verpflichtet alle Behörden und staatlichen Stellen, also auch die Kommunen und damit die Stadtverwaltung Borken sowie ihre Amtsträger, sie vollständig umzusetzen. Die Umsetzung der UN-BRK ist keine Richtlinie, sondern ein Gesetz, Völkerrecht, somit ein Bundesgesetz.

Ziel ist die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben, also auch am politischen Leben. Von einer barrierefreien Umgebung profitieren im Übrigen alle Bevölkerungsteile.

Die öffentlichen Sitzungen des Rats und der Ausschüsse werden inzwischen auch per Live Stream übertragen und können von interessierten Bürgerinnen und Bürgern verfolgt werden. Sie sollten auch für Menschen mit Hörbeeinträchtigung verständlich und zugänglich sein, egal, ob sie vor Ort oder am Bildschirm teilnehmen.

Daher beantragen wir den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschung für alle öffentlichen Sitzungen unserer Stadt.

B90/Die Grünen

Ratsfraktion Borken

Verwandte Artikel