Ratssondersitzung zu Lehrerabordnungen: Fraktionen wollen Termin mit Regierungspräsidenten abwarten
Lehrerinnen und Lehrer von Borkener Grundschulen wurden zu Beginn des neuen Schuljahres auf Zeit an Grundschulen im Ruhrgebiet abgeordnet, um die Folgen des Lehrermangels samt Stundenausfall an Grundschulen in Bottrop, Gelsenkirchen oder Recklinghausen wenigstens etwas zu mildern. Eine Übersicht, von welchen Schulen Lehrkräfte abgezogen und wohin sie abgeordnet werden, hat die zuständige Bezirksregierung Münster trotz wiederholter Nachfragen noch immer nicht veröffentlicht.
Die Abordnung von Lehrkräften ist ein Punkt im „Handlungskonzept Unterrichtsversorgung“ des NRW-Schulministeriums, mit dem kurzfristig der Lehrermangel an bestimmten Lehreinrichtungen gemildert werden kann. Schülerinnen und Schüler, Eltern und auch die Lehrkräfte selbst leiden unter den kurzfristig angekündigten Abordnungen und wehren sich gegen diese. Da die vielen Fragen von Schülern und Eltern unbeantwortet blieben, hatten die Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und UWG eine Sondersitzung des Stadtrates beantragt, in der die Verwaltung Informationen zur Situation an den Borkener Schulen geben soll.
Inzwischen hat Regierungspräsident Andreas Bothe jedoch zugesagt, am kommenden Montag, dem 14. August, in einer öffentlichen Sitzung im Kreishaus Borken detailliert die Maßnahmen der Abordnungen und Umsetzungen zu erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Diesen Termin wollen die Ratsmitglieder daher nun abwarten und rufen die Eltern dazu auf, an der Veranstaltung teilzunehmen und ihre Meinung und Fragen gegenüber der Bezirksregierung zum Ausdruck zu bringen. „Wir erwarten von Regierungspräsident Bothe, dass in der öffentlichen Sitzung auch endlich die betroffenen Schulen, die von den Maßnahmen betroffen sind, genannt werden und alle Zahlen offengelegt werden. Aus angeblichen und nicht nachvollziehbaren Datenschutzgründen muss es hier völlige Transparenz geben,“ erklärten die Ratsfraktionen. Zum jetzigen Zeitpunkt ziehen die Fraktionen ihren Antrag auf eine Ratssondersitzung daher zunächst zurück.
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